Juliette Guérin

Rechtsanwältin

Impressum

Persönliche Angaben und Kontaktdaten

Juliette Guérin
Rechtsanwältin

Schwerpunkte:

Arzthaftungsrecht, Gesundheitsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht

Datenschutzrecht

Kanzleisitz:

Hauptstr. 6

67126 Hochdorf-Assenheim

Tel: +49 151 20463366

www.kanzlei-guerin.de


Angaben nach § 5 Telemediengesetz

Zulassung und Berufsbezeichnung
Rechtsanwältin Juliette Guérin ist Mitglied der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken und unterliegt damit deren berufsrechtlicher Aufsicht. Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer
Kanzlei Stürwald Perrey Straub

Philipp Straub
Peter E. Perrey †
Hermann Josef Stürwald

Rheinstraße 2a
76829 Landau

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

  • Fachanwaltsordnung (FAO)

  • Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)

  • Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)

  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft

  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

  • Law Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession

  • Richtlinien der Österreichischen Rechtsanwaltskammertage

Die aktuellen berufsrechtlichen Vorschriften können auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) eingesehen werden.


Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

  • Rechtsanwältin Juliette Guérin ist Einzelunternehmerin und betreibt die Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei Guérin.

  • Oft berechnen sich die Gebühren für die anwaltliche Beratung und Vertretung nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert), wobei sich die Höhe der Vergütung nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), §§ 2 Abs. 1 und 2, 13 RVG, bestimmt. In einigen Fällen schlagen wir den Abschluss einer Honorarvereinbarung vor, soweit der Umfang und die Bedeutung der Angelegenheit es erfordern. Im Bereich des Straßenverkehrsstraf- und Bußgeldrecht richten sich die Rechtsanwaltsgebühren nach so genannten Rahmengebühren.

  • Die „Erstberatungsgebühr“ beläuft sich seit dem 1.7.2006 auf bis zu 297,00 EUR (inklusive 19% Mehrwertsteuer) soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Ob die Vergütung auch von der Rechtsschutzversicherungen getragen wird ist eine Frage des Einzelfalls. Falls eine Vertretung über die Erstberatung hinaus erfolgt, wird die Erstberatungsgebühr auf die weiteren Gebühren nicht angerechnet.

  • Für Meinungsverschiedenheiten zwischen der Kanzlei Guérin und Mandanten kann zur Vermeidung eines Rechtsstreites die bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtete Schlichtungsstelle angerufen werden.

  • Verantwortlich im Sinne des Presserechts ist Juliette Guérin.

  • Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV ist Juliette Guérin.

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Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG